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   VGH Bayern, 17.10.2016 - 22 ZB 15.2650   

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https://dejure.org/2016,35503
VGH Bayern, 17.10.2016 - 22 ZB 15.2650 (https://dejure.org/2016,35503)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.10.2016 - 22 ZB 15.2650 (https://dejure.org/2016,35503)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Oktober 2016 - 22 ZB 15.2650 (https://dejure.org/2016,35503)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der Grenzen richterlicher Überzeugungsbildung durch das Ausgehen von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt

  • rewis.io

    Darlegungsanforderungen im Antrag auf Zulassung der Berufung - Richterliche Überzeugungsbildung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 108 Abs. 1 S. 1
    Verletzung der Grenzen richterlicher Überzeugungsbildung durch das Ausgehen von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2016 - 22 ZB 15.2650
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B. c. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634/641; Happ in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 62 f.).
  • VGH Bayern, 30.11.2015 - 22 ZB 15.2020

    Arbeitszeitnachweis, Auskunftsnachweis, Gewerbeaufsichtliche Anordnung,

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2016 - 22 ZB 15.2650
    Allein die Möglichkeit einer anderen Bewertung der Beweisaufnahme rechtfertigt die Zulassung der Berufung nicht (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BayVGH, B. c. 30.11.2015 - 22 ZB 15.2020 - Rn. 14 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 08.05.2014 - 22 C 14.1018

    Anfechtungsklage gegen einen Bescheid über das Nichtbestehen der Prüfung zum

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2016 - 22 ZB 15.2650
    Der Verwaltungsgerichtshof hält an seiner Auffassung fest, wonach eine Prüfung zum Industriemeister, Fachrichtung Metall, nicht die Eintragung in die Handwerksrolle ermöglicht und auch keine subjektive Zulassungsschranke aufhebt, sondern nur den Besitz bestimmter Befähigungen bescheinigt (vgl. BayVGH, B. c. 25.11.2015 - 22 C 15.2511 - und B. c. 8.5.2014 - 22 C 14.1018).
  • VGH Bayern, 19.04.2016 - 22 ZB 16.7

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2016 - 22 ZB 15.2650
    Die Grenzen richterlicher Überzeugungsbildung wären nur dann verletzt, wenn das Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausginge, namentlich Umstände überginge, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen oder wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich wäre, gegen die Denkgesetze verstoßen oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachten würde (vgl. BayVGH, B. c. 19.4.2016 - 22 ZB 16.7 - juris, Rn. 13, m. w. N.).
  • VGH Bayern, 25.11.2015 - 22 C 15.2511

    Prüfung zum Industriemeister

    Auszug aus VGH Bayern, 17.10.2016 - 22 ZB 15.2650
    Der Verwaltungsgerichtshof hält an seiner Auffassung fest, wonach eine Prüfung zum Industriemeister, Fachrichtung Metall, nicht die Eintragung in die Handwerksrolle ermöglicht und auch keine subjektive Zulassungsschranke aufhebt, sondern nur den Besitz bestimmter Befähigungen bescheinigt (vgl. BayVGH, B. c. 25.11.2015 - 22 C 15.2511 - und B. c. 8.5.2014 - 22 C 14.1018).
  • VGH Bayern, 04.07.2017 - 22 ZB 16.1463

    Anordnung zur Stilllegung und Beseitigung einer Anlage zur Lagerung von

    Die Grenzen richterlicher Überzeugungsbildung sind aber nur dann verletzt, wenn ein Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, namentlich Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen oder wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet (vgl. BayVGH, B.v. 17.10.2016 - 22 ZB 15.2650 - juris, Rn. 12, BayVGH, B.v. 19.4.2016 - 22 ZB 16.7 - juris, Rn. 13, m.w.N.).

    Zu den Anforderungen einer ausreichenden Darlegung derartiger Fehler nach § 108 Abs. 1 VwGO gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO gehört es deshalb, nachvollziehbar aufzuzeigen, inwiefern dem Verwaltungsgericht tatsächlich unzutreffende Feststellungen, gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten unterlaufen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BayVGH, B.v. 17.10.2016 - 22 ZB 15.2650 - juris, Rn. 18, BayVGH, B.v. 30.11.2015 - 22 ZB 15.2020 - juris, Rn. 14 m.w.N.).

    Der Kläger unterlässt aber die - gebotene (vgl. BayVGH, B.v. 17.10.2016 - 22 ZB 15.2650 - juris, Rn. 12 m.w.N.) - Darlegung, inwiefern das Verwaltungsgericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen sein soll, inwiefern es eine objektiv willkürliche Würdigung vorgenommen oder dabei gegen die Denkgesetze oder einen allgemeinen Erfahrungssatz verstoßen hätte, oder inwiefern ihm gedankliche Lücken oder Ungereimtheiten unterlaufen sein sollen.

  • VGH Bayern, 09.08.2017 - 9 ZB 17.766

    Tötung eines Mäusebussards

    Allein die bloße Möglichkeit einer anderen Bewertung der Beweisaufnahme rechtfertigt die Zulassung der Berufung jedoch nicht (vgl. BayVGH, B.v. 17.10.2016 - 22 ZB 15.2650 - juris Rn. 18; B.v. 3.3.2016 - 15 ZB 14.1542 - juris Rn. 9).
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